Gefährdungsbeurteilung psychischer Anforderungen – Sind Sie schon auf dem Weg?

Als Arbeitgeber sind Sie seit Ende 2013 verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen durchzuführen. Auch die seit 1. Juli 2015 gültige neue Betriebssicherheitsverordnung legt einen Schwerpunkt auf psychische Belastungsfaktoren. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Bürokratisches Pflichtprogramm oder Chance?

Unsere Erfahrung zeigt:

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren lässt sich ausgezeichnet nutzen, um gemeinsam mit den Mitarbeitern die Arbeitssituation so zu gestalten, dass Mitarbeiter und Führungskräfte gesund, erfolgreich und mit Freude arbeiten können. Einfach, effektiv und nachhaltig. Wie? Lesen Sie mehr dazu!